Umschulungen für Motorrad, werden bei uns ebenfalls in der Fahrschule durchgeführt.



Umstieg von A1 auf A2:

Diese Lenkberechtigung geht nicht automatisch in eine uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A2 über, sondern erfordert nach Absolvierung der Mehrphasenausbildung,
frühestens zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A1

  • entweder eine Zusatzausbildung in der Dauer von sieben praktischen Unterrichtseinheiten oder
  • eine neuerliche praktische Fahrprüfung mit Fahrübungen nach Bedarf.


Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.



 

Umstieg von A2 auf A:

Diese Lenkberechtigung geht nicht automatisch in eine uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A über, sondern erfordert nach Absolvierung der Mehrphasenausbildung,
frühestens zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A2 und einem Mindestalter von 20 Jahren entweder

  • eine Zusatzausbildung in der Dauer von sieben praktischen Unterrichtseinheiten oder
  • eine neuerliche praktische Fahrprüfung mit Fahrübungen nach Bedarf.


Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.



 

Umstieg von A1 auf A:

Diese Lenkberechtigung geht nicht automatisch in eine uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A über, sondern erfordert nach Absolvierung der Mehrphasenausbildung,
einem Mindestalter von 24 Jahren und Erteilung der Klasse A1 seit mindestens 4 Jahren

  • eine neuerliche praktische Fahrprüfung mit Fahrübungen nach Bedarf.


Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

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