
Umschulungen für Motorrad, werden bei uns ebenfalls in der Fahrschule durchgeführt.
Umstieg von A1 auf A2:
Diese Lenkberechtigung geht nicht automatisch in eine uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A2 über, sondern erfordert nach Absolvierung der Mehrphasenausbildung,
frühestens zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A1
- entweder eine Zusatzausbildung in der Dauer von sieben praktischen Unterrichtseinheiten oder
- eine neuerliche praktische Fahrprüfung mit Fahrübungen nach Bedarf.
Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Umstieg von A2 auf A:
Diese Lenkberechtigung geht nicht automatisch in eine uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A über, sondern erfordert nach Absolvierung der Mehrphasenausbildung,
frühestens zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A2 und einem Mindestalter von 20 Jahren entweder
- eine Zusatzausbildung in der Dauer von sieben praktischen Unterrichtseinheiten oder
- eine neuerliche praktische Fahrprüfung mit Fahrübungen nach Bedarf.
Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Umstieg von A1 auf A:
Diese Lenkberechtigung geht nicht automatisch in eine uneingeschränkte Lenkberechtigung der Klasse A über, sondern erfordert nach Absolvierung der Mehrphasenausbildung,
einem Mindestalter von 24 Jahren und Erteilung der Klasse A1 seit mindestens 4 Jahren
- eine neuerliche praktische Fahrprüfung mit Fahrübungen nach Bedarf.
Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.