Motorradausbildung

Bei uns ist eine Motorradausbildung auch OHNE Vorkenntnisse mit einem Moped möglich !
Bei uns ist JEDER Schüler Willkommen und wird von uns Ausgebildet !


Theoretische Ausbildung

 

 

  • 20 UE Theoriekurs allgemeiner Teil (GW=Grundwissen) - entfällt bei Besitz der Klasse B oder F!

 

 Praktische Ausbildung

 

  • 14 UE Einheiten a 50 min. Fahrübungen
  •   - 4 UE Grundausbildung am Übungsplatz
  •   - mindestens 10 UE im öffentlichen Verkehr

 

 

  • Bist du älter als 39 Jahre mußt du lt. Gesetz noch 2 zusätzliche UE absolvieren (Zusatzkosten)

 


 KLASSE A1


Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. 

Die Ausbildung kann mit 15,5 Jahren begonnen werden.



Mit der Führerscheinklasse A1 darfst Du folgende Fahrzeuge lenken:


 

  •     Motorräder  (mit oder ohne Beiwagen) bis zu 125 ccm Hubraum,
        einer Motorleistung von
    max. 11 kW (15 PS)
        und max. 0,1 kW
      Leistung je kg Eigengewicht des Motorrades

 

  •    Dreirädrige Kraftfahrzeuge   mit einer Leistung von max. 15 kW (20 PS)

 


KLASSE A2

Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre. Die Ausbildung kann mit 17,5 Jahren begonnen werden.

Mit der Führerscheinklasse A2 darfst Du folgende Fahrzeuge lenken:

 

  • Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) max. 35 kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg Eigengewicht  ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung

 



KLASSE A

Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre. Die Ausbildung kann mit 23,5 Jahren begonnen werden.
Mit der Führerscheinklasse A darfst Du folgende Fahrzeuge lenken:

 

  • Motorräder (mit oder ohne Beiwagen)
    dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von
    über 15kW (20 PS)
    und auch einen mitgeführten leichten Einachs-Anhänger, der nicht breiter ist als das Zugfahrzeug





 



Share by: